Hallo,


unser Testzentrum in Tanna bleibt ab 26.11.2022 geschlossen, und befindet sich im

„Stand By“ Betrieb. Unsere Firmenkunden werden weiterhin von uns betreut, auch stehen wir natürlich für Veranstaltungen etc. zur Verfügung.



Beste Grüße

Ihr Team von KEK-Test.de


An Folgenden Tagen sind wir für Sie Unterwegs:

Gültig ab 26.11.2022


Montag:

Geschlossen


Dienstag:

Geschlossen


Mittwoch

Geschlossen


Donnerstag

Geschlossen


Freitag:

Geschlossen


Samstag:


Geschlossen


Sonntag:


Geschlossen




Angaben zum Betreiber:


Ronny Krupsky, Koskauer Straße 13, 07922 Tanna

Beauftragt im Rahmen der Kostenlosen Bürgertests durch: Landratsamt Schleiz, Gesundheitsamt

Auf Grund der hohen Auslastung, sind aktuell keine Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich.


Online Termin

Schnelltest Zentrum Tanna

ein Service von KEK-Ferien.de

online Terminbuchung:

einfach vorbei kommen, vor Ort Anmelden und Testen lassen.

Zertifikat wird per email zugestellt. auf Wunsch auch Eintragung in die Corona WarnApp und in Papierform


Bürgertest:

Gemäß §4a und §6 der Testverordnung v. 16.08.2021 wurden wir durch das Gesundheitsamt beauftragt. Somit dürfen wir Ihnen die Kostenlosen Bürgertests gemäß den aktuellen Bestimmungen anbieten.

Preise:

Preise:


Antigentest mit Zertifikat Deutsch/Englisch und auf Wunsch Übertragung an die Corona Warn:


Kostenlose Bürgertest gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Für wen ist der Bürgertest kostenlos?

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen

  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)

  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

    • Krankenhäuser

    • Rehabilitationseinrichtungen

    • stationäre Pflegeeinrichtungen

    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

    • Einrichtungen für ambulante Operationen

    • Dialysezentren

    • ambulante Pflege

    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe

    • Tageskliniken

    • Entbindungseinrichtungen

    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

  • Pflegende Angehörige

  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.

Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen

  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)

  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?

Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.

Ab wann müssen die 3 Euro für die beschriebenen Fälle bezahlt werden?

Die Gebühr in Höhe von 3 € muss ab dem 30. Juni 2022 entrichtet werden, wenn man sich vor dem Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum, vor dem Besuch einer vulnerablen Person oder bei Warnung durch die Corona-Warn-App testen lassen will.


Selbstzahler: 10,00 Euro

Ich möchte sicher gehen, dass ich kein Corona habe. Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?

Anlasslose Tests können dazu beigetragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird. Daher wird von anlasslosen Tests abgeraten. Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden. Sofern es das Testzentrum anbietet.

Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen. Sie werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.



Verwendete Testverfahren

Wir Bieten aktuell alle 4 Gängigen Testverfahren an.

Wir bevorzugen aber den Vorderen Nasenwandabstrich

Die Sogenannten Spucktests werden nur Angeboten, wenn die anderen Testverfahren nicht möglich sind.

Angebote für Unternehmen und Veranstaltungen

Gerne Unterstützen wir Ihre Vorhaben.

Unser Mobiles Testteam unterstützt Sie gerne.

Unternehmen und Veranstalter wenden sich bitte Direkt an:

Ronny Krupsky - 0159-01869001


Datenschutz & Impressum

Datenschutzerklärung für Testzentren

Sie haben sich entschieden, unser Testzentrum für eine Testung auf das Coronavirus zu nutzen. In der Teststation von KEK-Test.de werden Ihre personenbezogenen Daten stets vertraulich und mit der angemessenen Sorgfaltspflicht behandelt sowie gemäß geltender Datenschutzgesetze verarbeitet. Im Folgenden informieren wir Sie gem. Art. 13 DSGVO über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten im Zuge der Testung.

Wir kontrollieren regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.

Verantwortlicher

Die Teststation von KEK-Test.de nutzt für seine Testzentren ein Terminbuchungsportal von Calendly.com und ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden deutschen und europäischen gesetzlichen Vorschriften.

KEK-Test.de Ronny Krupsky

Koskauer Straße 13

07922 Tanna

Finanzamt Pößneck - St Nr. 165/241/14139

Telefonnummer 036646 - 384510

Telefax-Nummer 036646 - 384563

Mailadresse info@kek-test.de

Datenschutzbeauftragter

Die Beachtung geltenden Datenschutzrechtes unterliegt einer ständigen Überprüfung durch unseren Datenschutzbeauftragten. Für Fragen stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Ronny Krupsky

Koskauer Straße 13

07922 Tanna

info@kek-test.de

Genutzte Datenkategorien und Quelle der Daten

Im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Tests auf SARS-CoV-2 erheben wir, das zuständige Testzentrum als Verantwortlicher personenbezogene Daten von Ihnen.

Wir verarbeiten Ihren:

  • Namen,

  • Ihr Geschlecht

  • Ihre Anschrift oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort,

  • Geburtsdatum,

  • Telefonnummer

  • E-Mail-Adresse,

  • den Tag der Testung,

  • die angewendete Nachweismethode

  • den Untersuchungsbefund

um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem Ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben.

Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur von Ihnen beauftragten Durchführung der Testung auf das Coronavirus sowie zur Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten gegenüber Behörden, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergeben.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind daher die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Zustellung Ihres Testergebnisses per Mail) Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Zur Wahrung unserer gesetzlichen Meldepflichten bei positiven Testungen, z.B. gegenüber dem Gesundheitsamt, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO sowie § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. t IfSG und geben Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt weiter.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Innerhalb unserer Organisation werden Ihre personenbezogenen Daten nur von Abteilungen und Personen verarbeitet, die für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich sind. Sofern wir für bestimmte Verarbeitungen von personenbezogenen Daten Dienstleister beauftragt haben (z.B. Terminbuchung, Versendung der Testergebnisse, Buchhaltung, Aktenvernichtung), haben wir mit diesen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO geschlossen.

Zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen bzw. zur Wahrung von gesetzlichen Pflichten geben wir personenbezogene Daten an weitere Empfänger weiter. Hierzu zählen:


Gesundheitsamt Schleiz

Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

Corona WarnApp

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es erfolgt keine Übermittlung von Daten an ein Drittland.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Das Testergebnis wird – vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen - im Falle eines negativen Befundes nach sieben Tagen und im Falle eines positiven Befundes nach vier Wochen jeweils nach Ergebnismitteilung gelöscht. Nach Erfüllung des Vertrages über die Testung werden Ihre übrigen personenbezogenen Daten gespeichert, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre. Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren)

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Gleiches gilt für die Daten anderer betroffener Personen.

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen und den betroffenen Personen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie sowie andere Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft unser Unternehmen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutz-beauftragten oder an unsere Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.

Unsere Datenschutzaufsichtsbehörde erreichen Sie unter:


Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Thüringen

LfDI, Häßlerstraße 8, in 99096 Erfurt

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich freiwillig, allerdings können wir ohne die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten keinen Vertrag mit Ihnen abschließen und keine Testung durchführen.

Widerrufsmöglichkeit bei Einwilligung

Eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Im Falle eines Widerrufs ist eine Durchführung der Testung ggfs. nicht möglich.

Den Widerruf Ihrer Einwilligung schicken Sie bitte schriftlich an o.g. Postadresse oder per E-Mail an: info@kek-info.de